Der VDH-Hundeführerschein für Crazy Boy von Basuto Malawi
Crazy Boy "von Basuto Malawi" genannt GOA,
im Besitz von
Frau Birgit Linnerth
Am 23. Juni 2002 hat der obige von mir gezogene Rüde mit seiner Besitzerin die Prüfung zum VDH-Hundeführerschein mit Bravur bestanden. "GOA" wurde als bester Rüde im Wesenstest und im Sozialverhalten hervorgehoben. Meine herzliche Gratulation Frau Linnerth und GOA!!!
Wie Sie auch auf dem Foto oben sehen, genießt GOA ein vielfältiges Leben am Meer und in Wald und Feld. GOA lebt als voll integriertes Familienmitglied, anfangs mit einem Labrador-Rüden zusammen und inzwischen mit einem Schwarzen Russischen Terrier. Wie ich schon zuvor zum Thema Kampfhunde geschrieben habe: Ein Hund ist das, was man aus ihm macht! Das ist Frau Linnerth vorzüglich gelungen.
Alle von mir bisher gezogenen Hunde haben ein sehr gutes Wesen sowie Sozialverhalten gezeigt, was nicht zuletzt auf die Haltung zurückzuführen ist. Ich wünsche mir auch für die Zukunft für meine Welpen Familien wie die Linnerth's, damit aus ihnen "Prachthunde" werden, nicht nur durch gutes Futter sondern auch durch gute Erziehung.
Und so sieht der VDH-Hundeführerschein aus.
Trainings- und Prüfungsbericht von Frau Birgit Linnerth & GOA
Der VDH-Hundeführerschein für Elsa von Basuto Malawi
Ein weiterer Hund aus meinem Zwinger hat die Prüfung zum Hundeführerschein bestanden
Elsa von Basuto-Malawi [Hündin] VDH04/109 3816 * 09. Mai
2004
JOHOKWE Kofie x Candle Light VON
BASUTO-MALAWI
Hier die Urkunde.
Gratulation an Frau
Schumm, die mit sehr viel Einsatz und Geduld Ihre Elsa zum Erfolg geführt hat!
Um sich ein Bild davon zu machen, was ein Hund können und der Hundeführer wissen
muß, damit der "Rudelführer/in" den Hundeführerschein erhält, schauen Sie sich
den Prüfungs-Fragebogen an. Sie finden ihn hier: http://www.bhv-net.de/cgi-bin/fra_bog.pl.
Nach bestandener Prüfung ist das Leben mit seinem Begleiter Hund um ein Vielfaches leichter und entspannter.
Der VDH-Hundeführerschein für Charmeur von Basuto Malawi
Hamburger Hundeverordnung
Klare Regeln für den Umgang mit Hunden in Hamburg. Was hat sich geändert?
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
1. Alle Hunde betreffende Regelungen:
Fälschungssichere Kennzeichnung
Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet sein. Allgemeine Anleinpflicht.Die derzeit in Hamburg geltenden Regelungen zum Anleinen werden in eine ab 1. Januar 2007 geltende allgemeine Anleinpflicht für Hunde überführt. Diese allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Verstöße gegen die allgemeine Anleinpflicht gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet. Besondere Anleinpflichten (z. B. in Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, an Orten und bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, für läufige Hündinnen sowie für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sonst erheblich belästigt haben) und Mitnahmeverbote (z. B. auf Kinderspielplätze) gelten weiter wie bisher.
Befreiung von der Anleinpflicht
Auf Antrag kann jeder Halter seinen Hund von der allgemeinen Anleinpflicht (nicht aber von den besonderen Anleinpflichten) befreien lassen, wenn er mit ihm eine Gehorsamsprüfung bestanden hat. Damit weist der Halter nach, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von dem Hund voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen ausgehen. Für alte und kranke Hunde können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Dem zuständigen Bezirksamt ist hier ein entsprechendes tierärztliches Attest vorzulegen. Die Gehorsamsprüfung wird von Sachverständigen durchgeführt, die von der zuständigen Behörde anerkannt sein müssen. Diese stellen den Nachweis über die erfolgreich bestandene Gehorsamsprüfung aus. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Regelung ist hier geplant, dass die Sachverständigen auch eine entsprechende Meldung an das Bezirksamt übernehmen, so dass ein weiterer Gang zum Bezirksamt für die Hundehalter nicht erforderlich sein wird. Hundehalter, die mit ihrem Hund bereits eine gleichwertige Prüfung abgelegt habe, können den entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung der Hundehaltung dem Bezirksamt vorlegen und so von der Anleinpflicht befreit werden.
Mein Kommentar:
Diese eingeforderte „Gehorsamsprüfung“ sollte von jedem gut erzogenen Hund problemlos absolviert werden können. Ein Hund, der seinem „Rudelführer“ gehorcht, macht sich und seinem Halter das gemeinsame Leben bedeutend angenehmer. Die Gehorsamsprüfung ohne Beanstandungen hat souverän bestanden: Charmeur „von Basuto-Malawi“ genannt „Campo“ im Alter von 7 Jahren. Gratulation an Frau Menzel-Seeliger und Herrn Pasquay.
Hier die Hamburger Führerscheine